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   BSG, 16.04.2020 - B 3 KR 58/19 B   

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https://dejure.org/2020,10769
BSG, 16.04.2020 - B 3 KR 58/19 B (https://dejure.org/2020,10769)
BSG, Entscheidung vom 16.04.2020 - B 3 KR 58/19 B (https://dejure.org/2020,10769)
BSG, Entscheidung vom 16. April 2020 - B 3 KR 58/19 B (https://dejure.org/2020,10769)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Krankengeld; Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährung von Krankengeld; Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht

  • rechtsportal.de

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3 ; SGG § 103
    Gewährung von Krankengeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 01.09.1999 - B 9 V 42/99 B

    Erledigung des Beweisantrags nach Einverständnis zur Entscheidung ohne mündliche

    Auszug aus BSG, 16.04.2020 - B 3 KR 58/19 B
    Entscheidet das LSG - wie hier - ohne mündliche Verhandlung (§ 124 Abs. 2 SGG ) muss der Beweisantrag zumindest in dem Schriftsatz aufrechterhalten oder wiederholt werden, in dem der Beteiligte sein Einverständnis zu diesem Verfahren erklärt (stRspr; vgl nur BSG SozR 3-1500 § 124 Nr. 3 mwN) .

    Will ein Beteiligter dies vermeiden, muss er das Einverständnis verweigern oder auf der Durchführung der beantragten Beweisaufnahme beharren (vgl BSG SozR 3-1500 § 124 Nr. 3 mwN) .

  • BSG, 11.05.2017 - B 3 KR 22/15 R

    Krankenversicherung - Anspruch auf Krankengeld nach dem bis 22.7.2015 geltenden

    Auszug aus BSG, 16.04.2020 - B 3 KR 58/19 B
    Eine Fallkonstellation, die es nach der Rechtsprechung des BSG (vom 11.5.2017 - B 3 KR 22/15 R - BSGE 123, 134 = SozR 4-2500 § 46 Nr. 8) gebieten würde, die Klägerin so zu stellen, als ob eine rechtzeitige Feststellung der AU erfolgt wäre, habe nicht vorgelegen.
  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 16.04.2020 - B 3 KR 58/19 B
    Wird - wie vorliegend - ein Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht (§ 103 SGG ) gerügt, muss die Beschwerdebegründung hierzu folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen und zur weiteren Sachaufklärung drängen müssen, (3) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (4) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf einer angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme von seinem Standpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (zum Ganzen SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 5 mwN) .
  • BSG, 24.05.1993 - 9 BV 26/93

    Beweisantritt - Beweisantrag - Abgrenzung

    Auszug aus BSG, 16.04.2020 - B 3 KR 58/19 B
    Nach Sinn und Zweck des § 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbsatz 2 SGG soll die Sachaufklärungsrüge die Revisionsinstanz nur dann eröffnen, wenn das Tatsachengericht vor seiner Entscheidung durch einen Beweisantrag ausdrücklich darauf hingewiesen worden ist, dass ein Beteiligter die Sachaufklärungspflicht des Gerichts (§ 103 SGG ) noch nicht als erfüllt ansieht (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 9 S 21; Nr. 31 S 52) .
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